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Google Fonts datenschutzkonform einbinden

Achtung Abmahnwelle: Warum es wichtig ist, den Internetauftritt auf Google Fonts zu überprüfen

Risiken bei der Verwendung von Google Fonts

Die Verwendung von Google Fonts auf Websites kann ein Abmahnrisiko darstellen, wenn sie über eine externe Quelle geladen werden. Verwenden Sie auf Ihrer Website Google Fonts und binden Sie diese dynamisch auf Ihrer Website ein?

Jetzt gilt es schnell zu handeln, bevor Sie das Opfer der nächsten Abmahnwelle werden. Hier geht’s direkt zum Google-Fonts-Checker

Schutzmaßnahmen gegen Google-Fonts Abmahnungen

Um Abmahnungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Verwendung von Google Fonts sorgfältig zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Regeln eingehalten werden.

Wenn man sicherstellen möchte, dass man die Schriftarten rechtmäßig verwendet, sollte man sich an die Anweisungen auf der Google Fonts-Seite halten und die Schriftarten auf eine rechtskonforme Art und Weise einbinden.

Live Testergebnis: 69% der hier getesteten Webpages sind abmahngefährdet!
Einwilligung zum Google-Font-Checker Test

Der Google-Fonts-Checker prüft schnell und einfach, ob Ihre Website nicht DSGVO-konform eingesetzte und abmahngefährdete Schriftarten (Fonts) enthält. Es wird die Seite geprüft, die eingegeben wird. Unterseiten werden nicht automatisch mitgeprüft. Es kann vorkommen, dass der Google-Fonts-Checker nicht alle nachladenden Schriftarten findet, deshalb können wir für das Prüfergebnis keine Garantie oder Haftung übernehmen.

Mit dem Starten des Tests stimme ich zu, dass meine Daten zum Zweck der Durchführung des Tests intern gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese werden niemals an Dritte weitergegeben.

Von jetzt an keine leichte Beute mehr sein: Profitorientierte Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften gehen bei Ihnen zukünftig leer aus!

Wie man einen datenschutzkonformen Internetauftritt mit Google Fonts sicherstellt: Die wichtigsten Tipps für eine gründliche Prüfung

Google Fonts sind eine großartige Möglichkeit, die Lesbarkeit und das Aussehen Ihrer Webseite zu verbessern, aber es ist wichtig, sicherzustellen, dass sie auch im Einklang mit den Datenschutzgesetzen stehen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Tipps zur Verfügung, um Ihren Internetauftritt auf eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts zu prüfen.

Überprüfen Sie die Einbindungsmethoden von Google Fonts

Es gibt zwei Hauptmethoden, um Google Fonts auf Ihrer Webseite zu verwenden: die Verwendung des @import-CSS-Befehls und die Verwendung eines externen Stylesheets. Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, aber es ist wichtig zu überprüfen, welche Methode Sie verwenden und ob sie den Datenschutzanforderungen entspricht.

Überprüfen Sie die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite

In Ihrer Datenschutzerklärung sollte erwähnt werden, dass Sie Google Fonts verwenden und welche Daten dabei an Google übertragen werden. Außerdem sollten Sie Ihre Besucher über die Möglichkeit informieren, diese Übertragung von Daten zu unterbinden.

Überprüfen Sie die Konfiguration Ihrer Webseite

Überprüfen Sie regelmäßig, insbesondere nach dem Installieren von neuen Plugins auf Ihrer Webseite, ob es auf Ihrem Internetauftritt erneut Verstöße gegen die DSGVO gibt. Hierfür können Sie die Google 360 Online- Tools verwenden, die automatisch überprüfen, ob Ihre Webseite den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Holen Sie sich rechtlichen Rat: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Webseite den Anforderungen der DSGVO entspricht, sollten Sie einen Experten für datenschutzkonforme Webauftritte konsultieren.

Wie kann man einen Internetauftritt auf Datenschutzkonformität von Google Fonts überprüfen?

In letzter Zeit ist eine Abmahnwelle im Gange, bei der Unternehmen aufgefordert werden, ihre Internetauftritte auf eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts zu überprüfen. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass bei der Verwendung von Google Fonts Daten an Google übertragen werden, was einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen kann.

Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine rechtliche Grundlage vorhanden ist. In Bezug auf Google Fonts ist jedoch unklar, welche Daten genau übertragen werden und wie sie verwendet werden. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihren Internetauftritt auf eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts überprüfen.

Wie kann man eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts sicherstellen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts sicherzustellen. Eine Option ist, die Schriftarten lokal auf dem eigenen Server zu hosten. Dies garantiert, dass keine Daten an Google übertragen werden und somit die DSGVO eingehalten wird.

Es ist wichtig, dass Unternehmen ihren Internetauftritt auf eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Indem man lokal hostet oder Open-Source-Schriftarten verwendet, kann man sicherstellen, dass keine Daten an Dritte übertragen werden und somit eine datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts gewährleistet ist.

Zuerst sollten Sie prüfen, ob auf Ihrer Webseite tatsächlich Fonts von Googles Servern geladen werden

Es werden zum Teil wahllos Zahlungsaufforderungen an Webseitenbetreiber verschickt, ohne zu prüfen, ob sie tatsächlich Google Fonts nutzen.

Falls Sie selbst nicht sicher sind, ob Ihre Website Fonts von Google lädt, sollten Sie das sofort mit dem Google-Fonts-Checker prüfen, bevor Sie das Opfer der nächsten Abmahnwelle werden.

Häufige Fragen und Antworten Google Fonts abmahnsicher

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur abmahnsicheren Verwendung von Google Fonts

Wenn der Schriftsatz von einer Privatperson kommt, die nur den Schadenersatz fordert, dann direkt in den Papierkorb werfen und keinesfalls darauf reagieren. In jedem Fall sollten Webseitenbetreiber ihre Google-Fonts umgehend lokal einbinden!

  • Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren!
  • Oft sind dabei ominöse Geschäftemacher am Werk.
  • Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren.
  • Auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen.
  • Sofort Ihre Webdesign-Agentur kontaktieren.
  • Die fraglichen Google Fonts umgehend lokal einbinden.

Wenn der Schriftsatz von einer Privatperson kommt, die nur den Schadenersatz fordert, dann gibt es nur eine Lösung: Direkt in den Papierkorb werfen und keinesfalls darauf reagieren. In jedem Fall sollten Website-Betreiber ihre GoogleFonts lokal einbinden!

Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts funktioniert bei circa 90% der WordPress Websites problemlos. Wir übernehmen diese Arbeit zum günstigen Preis für Sie!

Die datenschutzkonforme Einbindung von Google Webfonts funktioniert bei circa 90% der WordPress Websites problemlos. Für Webseitenbetreiber, die Ihre Website selbst erstellt haben, sollte diese Änderung relativ leicht durchzuführen sein. WordPress-Plugins wie Local Google Fonts, Google Webfonts Helper, etc. können eine Möglichkeit sein, auch ohne FTP- und HTML-Kentnisse, Google Fonts abmahnsicher in Ihre Homepage einzubinden.

  1. Die Entwicklerkonsole in Ihrem Browser öffnen [F12-Taste].
  2. Unter „Sources“ mit dem Filter „Fonts“ nach Google Webfonts suchen.
  3. Die verwendeten Google-Fonts Schriftarten herunterladen und lokal auf Ihrem Hoster abspeichern.
  4. Den neuen Font-Speicherplatz im Theme CSS Syle-Sheet anpassen.
  5. Nachladende und ‘prefetch’ Google-Fonts bei auslösenden Plugins und Themes identifizieren und deaktivieren.

Gerne übernehmen wir diese Arbeit zum günstgen Preis für Sie, damit Ihre Website auch zukünftig abmahnsicher und DSGVO-konform ist.

Wenn eine Schriftart von den Servern des Websitebetreibers geladen wird, erhält Google keine Daten in Bezug auf die Besuche auf der Website.

Google Fonts für Ihr Website-Template lokal zu laden, ist relativ unkompliziert: Anstatt die Fonts direkt vom Google Server in den USA zu laden, können die entsprechenden Schriftarten heruntergeladen, in ein Verzeichnis auf Ihrem eigenen Server Webspace hochlädt und abgespeichert werden. Jetzt  müssen Sie nur noch die lokale Ablageadresse (file path) der Fonts in den CSS-Dateien anpassen.

Dazu gibt es zahlreiche detaillierte Anleitungen im Web. Falls Sie selbst nicht die Zeit dazu finden,  Google Fonts lokal einzubinden, helfen wir Ihnen hier gerne weiter und übernehmen das schnell und günstig für Sie!

Google Fonts ist eine Bibliothek von ca. 1.500 kostenfrei bereitgestellten Open-Source-Schriftfamilien (font-families) und APIs. Das ermöglicht Websitebetreibern und Webdesign-Agenturen, ihre Websites mit professioneller typographischer Gestaltung auszustatten.

Google Fonts, auch Webfonts genannt, ist eine Bibliothek von ca. 1.500 kostenfrei bereitgestellten Open-Source-Schriftfamilien (font-families) und APIs. Das ermöglicht Websitebetreibern und Webdesign-Agenturen, ihre Websites mit professioneller typographischer Gestaltung auszustatten.

Durch die mühelose Verwendung von Google Fonts sind diese Webfonts mittlerweile zum plattformübergreifenden Standard geworden und werden auf Millionen von Webseiten eingesetzt. Vielen Webseitenbetreibern ist es daher nicht bewusst, dass schon allein die Einbindung von Google Fonts Schriftarten datenschutztechnisch kritisch sein kann.

Beim Aufruf des Google Fonts im Web-Browser wird die IP-Adresse von Websitebesuchern erfasst. Da IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind, ist hierfür eine aktive Einwilligung erforderlich.

Im Internet sind IP-Adressen erforderlich, um Daten über das Internet zwischen Client (d.h. einem Browser) und Server zu übertragen. Wie einem Telefon eine bestimmte Rufnummer zugewiesen wird, um Telefonate zu empfangen und auszuführen.

Im Internet sind IP-Adressen erforderlich, um Daten über das Internet zwischen einem bestimmten Client (d.h. einem Browser) und einem bestimmten Server zu übertragen. Wie einem Telefon eine bestimmte Rufnummer zugewiesen wird, um Telefonate zu empfangen und auszuführen. Aus diesem Grund enthält jede Clientanfrage an jeden Server die IP-Adresse des Clients, so das der Server auf diese IP-Adresse reagieren kann und die gewünschte Datenübertragung vornimmt.

Wenn Websitebesucher eine Website aufrufen, auf der Google Fonts über die Google Fonts Web API eingebettet ist, erhalten die Server von Google die IP-Adressen der Nutzer als Teil der Netzwerkverbindung mit Google. Google speichert die IP-Adressen nicht und löscht sie nach der Übertragung der Schriftart an den anfordernden Nutzer.

Die Google Fonts Web API liefert automatisch Fonts, die optimal auf den jeweiligen Browser des Nutzers zugeschnitten sind. Diese können das Internet beschleunigen, indem sie im Browser häufig verwendete Schriftarten auf allen Websites im Cache speichern.

Sowohl Entwickler als auch Endnutzer haben mehrere Vorteile, wenn sie Webschriftarten auf den Google-Servern hosten. Diese können das Internet beschleunigen, indem sie im Browser häufig verwendete Schriftarten auf allen Websites im Cache speichern, auf denen die API eingesetzt wird.

Die Google Fonts Web API liefert automatisch Schriftarten, die auf den jeweiligen Browser des Nutzers zugeschnitten sind, sowie Fehlerkorrekturen für browserspezifische Probleme, das optimale Schriftformat und Größenoptimierungen speziell für den Browser des Nutzers. Entwickler müssen selbst gehostete Schriftarten manuell aktualisieren, während die Google Fonts Web API automatisch Schriftarten aktualisiert, ohne dass der Entwickler etwas tun muss.

Mit dem Google Fonts Checker testen Sie Ihre Domain hier kostenlos auf das Vorhandensein von Google Schriftarten. Sie erfahren innerhalb einer Minute ob Google Fonts auf der Internetseite gefunden haben.

Mit dem Google Fonts Checker testen Sie Ihre Domain hier kostenlos auf das Vorhandensein von Google Schriftarten. Sie erfahren innerhalb einer Minute, anonym und ohne Registrierung, ob Google Fonts auf der Internetseite gefunden haben.

Es kann vorkommen, dass der Google-Fonts-Checker nicht alle nachladenden Schriftarten findet, deshalb können wir für das Prüfergebnis keine Garantie oder Haftung übernehmen.

Variable Fonts otf sind eine aktuelle Entwicklung in der Typografie. Alle Stile werden in einer nur Datei gespeichert, dabei erheblich reduziert und laden so viel schneller.

Variable Schriftarten sind eine aktuelle Entwicklung in der Typografie. Alle Stile werden in einer oder zwei Schriftartendateien gespeichert und nicht in separaten Dateien für jeden Stil. Bei variablen Schriftarten liegt die Wahl, wie dick, schräg oder breit (oder irgendein anderer Parameter) genau sein soll, in den Händen des Benutzers, anstatt diese vom Schriftdesigner für uns entscheiden zu lassen.

Traditionell wurden alle möglichen Gewichte und Stile in verschiedene Schriftdateien aufgeteilt, während variable Schriftarten alle diese Variationen in einer kombinieren. Aus diesem Grund wird die Gesamtdateigröße im Vergleich zum Laden mehrerer einzelner Schriftartdateien erheblich reduziert – und das ist ein wichtiger Aspekt für die Webtypografie.

Variable Fonts – offiziell bekannt als OpenType Font Variations – heben die expliziten Unterscheidungen zwischen verschiedenen Strichstärken und Stilen auf. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass dies in den letzten Jahren einen großen Sprung nach vorne in der Schrifttechnologie darstellt.

Nein, auf keinen Fall Ihre Website vom Netz nehmen! Aktuell raten wir nicht dazu, Websites abzustellen oder auszuschalten. Kontaktieren Sie uns, wir testen Ihre Website auf rechtliche Abmahnfallen und machen sie rechts- und abmahnsicher.

Nein, auf keinen Fall Ihre Website vom Netz nehmen! Aktuell raten wir nicht dazu, Websites abzustellen oder auszuschalten. Dadurch verlieren Sie Ihr wertvolles Googleranking, das Ihre Homepage über die Jahre erreicht hat. Kontaktieren Sie uns, wir testen Ihre Website auf rechtliche Abmahnfallen und machen sie innerhalb kürzester Zeit rechts- und abmahnsicher.

Google Fonts verwendet keine Cookies auf Ihrer Website, aber einige Daten der Website-Benutzer, wie z. B. IP-Adressen, werden gespeichert und können zu Analysezwecken verarbeitet werden.

Google Fonts verwendet keine Cookies auf Ihrer Website, aber einige Daten der Website-Benutzer, wie z. B. IP-Adressen, werden gespeichert und können zu Analysezwecken verarbeitet werden. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Daten wie IP-Adressen, Werbe-IDs und Cookies als personenbezogene Daten PII eingestuft. Unternehmen müssen daher vor der Verarbeitung solcher Informationen die ausdrückliche Erlaubnis der Benutzer einholen.

Auch wenn Google Fonts keine Cookies setzt, müssen Sie die Benutzer über die Verwendung von Trackern oder anderen Technologien informieren, die das Tracking von Nutzern Ihrer Website ermöglichen und die Zustimmung zu deren Verwendung einholen.

Auf jeden Fall, ja, Sie müssen die ausdrückliche Erlaubnis der Benutzer einholen.

Dies gilt natürlich nur, wenn Google Fonts nicht selbst gehostet werden. Hier benötigen Sie keine Cookie-Richtlinie. Da Sie jedoch wahrscheinlich andere Dienste nutzen, für die Sie eine Cookie-Richtlinie benötigen, empfehlen wir, in diesem Fall Cookie-Richtlinie in Ihre Datenschutzerklärung aufzunehmen.

In der Datenschutzerklärung Ihrer Website sollten Sie die Nutzer Ihrer Website über Google Fonts informieren und darauf hinweisen, dass Google Fonts geladen werden.

In der Datenschutzerklärung Ihrer Website sollten Sie die Nutzer Ihrer Website über Google Fonts informieren und darauf hinweisen, dass Google Fonts nachgeladen werden. Damit sind Website-Besucher über die Verwendung von nachgeladenen Google Fonts aufgeklärt.

Nach einem umstrittenen Urteil des LG München werden Unternehmen und Webseitenbetreiber massenweise Abmahnungen mit Kostennoten von 100€ bis 300€ zugesendet.

Nach einem umstrittenen Urteil des LG München werden Unternehmen und Webseitenbetreiber massenweise Abmahnungen mit Kostennoten von 100€ bis 300€ zugesendet. Darin sind Gebühren enthalten, da ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Auch wenn diese Aufforderungen rechtlich nicht wirklich haltbar sind, entsteht ein unnötiger Zeitaufwand.

Diese verlorene Zeit kann Ihnen niemand zurückgeben! Nutzen Sie jetzt unseren kostenfreien Google-Fonts-Tester, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Abmahnungen wegen Google Fonts zu vermeiden.

Jedes Mal, wenn eine Webseite aufgerufen wird, auf der Schriftarten von Google Fonts eingebunden sind, werden Daten mit Google-Servern in den USA ausgetauscht. Zur rechtlichen Absicherung empfehlen wir dringend, Google Fonts abmahnsicher lokal einzubinden.

Jedes Mal, wenn eine Webseite aufgerufen wird, auf der Schriftarten von Google Fonts eingebunden sind, werden Daten mit Google-Servern in den USA ausgetauscht. Anfang des Jahres 2022 hatte das Landgericht (LG) München einem Nutzer 100,- € Schadensersatz gegen einen Webseitenbetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts zugesprochen. Das veranlasste einige profitgierige Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften, im größeren Umfang Abmahnungen oder abmahnartige Schadensersatzforderungen zu versenden und zwischen 100,- € und 300,- € Schadensersatz zu verlangen.

Die Abmahnungen werfen ihnen einen „unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ und damit einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) vor. Das Vergehen: Sie nutzen auf ihrer Webseite Fonts, die Google kostenlos anbietet. Google Schriften werden automatisch auf Ihrer Website geladen, bevor der Nutzer zur Nutzung zustimmen oder ablehnen kann. Dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden. Somit kann die Nutzung der Google Fonts juristisch angemahnt werden. Laut neuester Rechtssprechung ist die Nutzung von Google Fonts nicht mehr mit „berechtigtem Interesse“ des Webseitenbetreibers abgedeckt.

Es handele sich bei den übermittelten dynamischen IP-Adressen um Informationen, die in den Schutzbereich des Datenschutzes fallen. Der Webseitenbetreiber habe das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, indem er die dynamische IP-Adresse des Besuchers beim Aufruf der Seite an Google weiterleitete.

Die Richter sahen hier bereits durch die Übermittlung an Google einen „Kontrollverlust“ des Betroffenen und ein „individuelles Unwohlsein“. Denn Google sei bekannt dafür, Daten über seine Nutzer zu sammeln. Zudem sei es unstreitig, dass die IP-Adresse an einen Server in den USA übermittelt werde, wo kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sei. Hierfür habe es keine Rechtsgrundlage in Form einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses gegeben. Dem Kläger stehe somit ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 Euro sowie ein Unterlassungsanspruch zu.

Diese Entscheidung bildet die Grundlage für die versandten Abmahnungen und Forderungsschreiben wegen DSGVO-widriger Verwendung von Google Schriften. Juristisch hoch umstritten ist dabei die Frage, welche Intensität ein solcher Eingriff haben muss, um ein Schmerzensgeld auszulösen. In der juristischen Diskussion wird die Entscheidung aus München überwiegend als überzogen kritisiert.

Zur rechtlichen Absicherung empfehlen wir dringend, Google Fonts & Co. lokal einzubinden. Falls Sie selbst nicht sicher sind, ob Ihre Website Fonts von Google lädt, sollten Sie das mit dem Google-Font-Checker Online Tool sofort selbst überprüfen.

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