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Google Maps datenschutzkonformVor Abmahnung schützen: Google Maps Checker testet auf sichere Einbindung von Google Maps

Googles beliebte Online-Dienste sind seit dem Urteil des EuGH im Juli 2020 nicht mehr datenschutzkonform. Wenn Sie Google Maps ohne weitere Anpassungen auf Ihrer Website einbinden, dann ist Ihre Homepage abmahngefärdet, weil schon beim Aufruf der Website die Verbindung zu den Google Servern aufgebaut wird.

Kaum ein Netzauftritt kommt ohne die Google-Map aus: Eine interaktive Onlinekarte, um Kunden bequem den Firmenstandort zu zeigen. Google 360 unterstützt Sie bei der abmahnsicheren Einbindung von Google Maps: Nutzen Sie den Gratis Google-Maps-Checker und testen Sie Ihre Website auf DSGVO-Rechts- und Abmahnsicherheit!

Live Testergebnis: 69% der hier getesteten Webpages sind abmahngefährdet!

Geben Sie jetzt die URL Ihrer Kontaktseite mit eingebundener Google Map Ihres Domains zum Abmahncheck auf Google Maps ein:

Einwilligung zum Google-Maps-Checker Test

Der Google-Maps-Checker prüft schnell und einfach, ob auf Ihrer Website Maps IP-Daten mit Google ausgetauscht und Cookies gesetzt werden. Es wird die Seite geprüft, die eingegeben wird. Wir raten hier, Ihre Kontakt-Seite zu prüfen. Wir können  für das Prüfergebnis keine Garantie oder Haftung übernehmen.

Mit dem Starten des Tests stimme ich zu, dass meine Daten zum Zweck der Durchführung des Tests intern gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese werden niemals an Dritte weitergegeben.

Von jetzt an keine leichte Beute mehr sein: Profitorientierte Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften gehen bei Ihnen zukünftig leer aus!

3 Lösungen zur Datenschutzkonforme Einbindung von Google Maps

Der Grund zur Einwilligungsforderung ist die nicht essenzielle Funktion von Online-Diensten wie Google Maps. Die abmahnsichere Einrichtung ist nach dem Urteil des EuGH im Juli 2020 nur noch mit der Einwilling umzusetzen.

Um Online-Dienste wie Google Maps abmahnsicher einzusetzen, brauchen Webseitenbetreiber zudem den Hinweis in der Datenschutzerklärung, der die Nutzer über die Übertragung personenbezogener Daten aufklärt.

1. Google Maps Alternativen

Eine Möglichkeit ist die Einbindung von Google Maps Alternativen. Viele Website-Betreiber konzentrieren sich ganz auf die Google-Dienste. Doch es gibt auch eine Alternative zu Google Maps wie etwa OpenStreetMap.

Anstelle von der Google Map ein Bild von einer Karte mit einer Verlinkung zu Google Maps einsetzen. Sie sollten aber darauf achten, dass Sie keinen Screenshot von der Google Maps Karte selbst machen, da dieser urheberrechtlich geschützt ist. Sie dürfen aber ein Screenshot von der OpenStreetMap Karte machen.

2. Cookie–Consent–Banner

Eine Lösung für fortgeschrittene Webseitenbetreiber zur DSGVO-konformen Integration von Online-Diensten ist die Verwendung von WordPress Cookie-Consent Banner-Plugins. Hier sind einige der populären Plugins:

Webseitenbetreiber sollten sich beim Nutzen der Online-Dienste von Drittanbietern immer bewusst sein, dass Sie diese wichtige Aufgabe der DSGVO-Compliance einem dritten Anbieter anvertrauen. Das gibt Ihnen keine oder wenig direkte Kontrolle über die eigentliche Umsetzung des versprochenen Dienstes. Als Webseitenbetreiber tragen Sie letztendlich ganz allein die volle rechtliche Verantwortung.

Die Mehrzahl der Internetangebote von Unternehmen erheben keine persönlichen Daten oder nutzen ein anonymisiertes Google-Analytics Tool oder Maps. Diese sollten ihre Nutzer darüber per einfach gestaltetem Cookie-Banner informieren. Denn so wirken Webseiten seriöser. Ein komplettes Fehlen kann hingegen Misstrauen erwecken.

Tipp zur Nutzung:

Verwenden Sie ein umfangreiches Content-Consent Tool nur, wenn es rechtlich bei den auf Ihrem Webauftritt genutzten Online-Diensten unbedingt erforderlich ist.

Die Mehrheit der Internetnutzer sind von der Cookie-Einwilligung genervt: Alle Cookie-Einstellungen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen lieber nach eigenen Wünschen bedarfsgerecht anpassen? Jetzt müssen Sie sich entscheiden. Erst danach geht’s weiter zum eigentlichen Inhalt der gefundenen Seite. Oft wird sogar wiederholt angefragt. Das unterschiedliche Design der Cookie-Hinweise von verschiedenen Anbietern macht diese Entscheidung nicht einfacher und den beabsichtigten Besuch zu Ihrer Website umständlicher.

Cookie-Banner vs. Cookie-Consent Tool

Eine einfache Lösung, Ihre Website mit DSGVO-konformen Online-Diensten auszustatten, ist ein Cookie-Banner hinzuzufügen. Dieser ist aus Datenschutzgründen notwendig, um Nutzer zu informieren und auf die Verwendung ihrer persönlichen Daten in der Datenschutzerklärung hinzuweisen. Für die meisten Internetauftritte, die nur eine Map oder YouTube Video nutzen ist ist ein Cookie-Banner vollkommen ausreichend und DSGVO-abmahnsicher.

Für Cookies, die zu Tracking- oder Werbezwecken gesetzt werden, ist laut DSGVO eine aktive Einwilligung (Consent) der Webseitenbesucher nötig. Hier ist der Einsatz eines Cookie-Consent-Tools zwingend notwendig.

Ein Cookie-Consent-Tool gibt Besuchern die Möglichkeit, einzelne oder alle Cookies abzulehnen oder zu akzeptieren.

Cookie-Consent-Banner

Fragen Sie uns, welche Online-Dienste Sie benötigen und wie Sie diese nutzerfreundlich und DSGVO-konform einbinden können.

3. Code für 2-Klick Abfragemaske

Für Betreiber von Webseiten, die nur eine Map oder ein Video einbinden, ist die Verwendung eines Cookie-Consent-Banners ein Overkill. Eine einfache Lösung wäre hier die 2-Klick-Variante mit der Abfragemaske, die Sie bei Bedarf einsetzen. Erst nach dem Klick wird die IP-Adresse der Nutzer übermittelt, um deren geografische Position mit Erlaubnis DSGVO-konform verwenden zu können.

Mit dem Aufruf der Karte erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre IP-Daten an Google übermittelt werden, laut unserer Datenschutzerklärung

Mit nur 2 Klicks zur Abmahnsicherheit:

Fast alle Cookie-Consent-Banner Software nutzt eine Abfragemaske als 2-Klick-Variante zur abmahnsicheren Nutzung von Online-Diensten wie Google Maps und YouTube. Dabei handelt es sich um frei verfügbaren Open-Source Code. Dieser Quellcode besteht aus einer einfachen Kombination von HTML, JavaScript und CSS, zur individuellen visuellen Gestaltung.

Nachdem wir diesen Code in Ihre Website eingebettet und angepasst haben, können Sie Google Maps und YouTube Videos abmahnsicher einbinden. So oft Sie möchten, ohne zusätzliche Lizenzgebühren oder Updates.

Diese 2-Klick-Lösung ist genial einfach: Nutzer sehen vor dem Laden von Google Maps den Hinweis, dass bei der Nutzung von Maps IP-Daten mit Google ausgetauscht und notwendige Cookies gesetzt werden.

Besucher sehen zuerst nur ein Symbolbild der Karte. Erst nach klicken auf „Karte anzeigen” wird die Google Map geladen und ein Datenaustausch beginnt mit Google Servern. Damit hat der Nutzer eindeutig sein Einverständnis erklärt, bevor die Google Map Karte sichtbar wird.

Das Design der neuen Overlay-Maske wird an Ihre bestehende Website Farbpalette angepasst. Der Gestaltung sind hier kaum Grenzen gesetzt.

Diese zukunftssichere 2-Klick-Abfragemaske installieren wir auf Ihrer Website innerhalb von *24 Std. für nur 59,- €

*im Normalfall mit Hosting-Anbietern wie IONOS, Strato, Domain Factory, HostEurope, Hetzner, Webgo, etc. Damit wird der Einsatz und das Konfigurieren von teilweise kostenpflichtigen Cookie-Consent-Plugins praktisch überflüssig.

Den verwendeten open-source Quellcode (JS + CSS) können Sie zukünftig überall dort einsetzten, wo Sie eine Google Map datenschutzkonform einsetzen möchten. Bei Bedarf können Sie diesen Code und die Adresse der Karte jederzeit anpassen.

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Wir erledigen das für Sie in 24 Std!

Zur datenschutzkonformen Einfügung von Google Maps in Ihre Website benötigen wir Ihre Zugangsdaten zum Control Panel der Server-Administration Ihres Webhosters. Falls Sie diese über die Jahre verlegt haben sollten (das kommt mitunter vor), unterstützen wir Sie gerne beim Auffinden und Zurücksetzen dieser wichtigen Zugangsdaten.

Ihre Website DSGVO-konform abmahnsicher!

Die DSGVO besteht natürlich nicht nur aus Google Maps und Google Fonts. Nicht nur Nutzer von Google Fonts, auch Google Analytics, reCaptcha und YouTube können angemahnt werden. Technisch bedingt werden auch bei diesen Online-Diensten IP-Adressen an Google übermittelt.

Das eigentliche Ziel ist, Ihre gesamte Website 100% rechtssicher und DSGVO-konform zu machen. Wir kennen die Abmahnfallen und helfen Ihnen, Abmahnungen auch zukünftig zu vermeiden, nur weil ein Element Ihrer Website nicht der DSGVO entspricht.

Falls wir auf Ihrer Website noch weitere Elemente finden sollten, die nicht mit aktuellen DSGVO-Bestimmungen übereinstimmen und damit abmahngefährdet sind, informieren wir Sie im Zuge dieser Prüfung und Absicherung über noch bestehende Risiken.

Bevor das Abmahnkanzleien oder ominöse Interessengemeinschaften kostenpflichtig für Sie tun!

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Datenschutzkonforme Einbindung von Google Maps
Google Maps datenschutzkonform

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine Gute Fahrt mit Google Maps:

Seit Jahrzehnten ist Googles digitale Landkarte auf Websites von Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Webseitenbetreiber nutzen Google Maps, um ihren Firmenstandort und Anfahrtsmöglichkeiten mittels einer dynamischen interactiven Karte zu visualisieren. Bis zu 28.500 monatlichen Kartenaufrufe sind kostenfrei.

Google erfasst Aktivitäten, die Users über Maps vornehmen. Das können bestimmte Orte, berechnete Routen, Geschäfte und Institutionen sein, die sich Nutzer über Maps anschauen. Diese Daten erhebt, speichert und verarbeitet Google.

Für die meisten von uns ist Google Maps eine große Unterstützung. Google Maps bietet eine Suchfunktion für Sehenswürdigkeiten, Tankstellen, Restaurants, Shops, entlang der aktuellen Route, ideal auf Reisen.

In einigen Medien wird die aktive Zusammenarbeit von menschlicher Arbeit und einem sich stets verbessernden, lernenden Navigations-System als „lästige Überwachungsfunktion” abgewertet.

Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel erhalten Abfahrtzeiten in Echt-Zeit. Praktisch gratis stellt Google Maps eine chronologisch geordnete Liste mit Abfahrtsdaten von U- und S-Bahn, Tram und Bus dar.

Google Maps Kartendienst enthalten für Autofahrer eine Navigationsfunktion, die Ihre schnellste und kürzeste Route errechnet. Für Autofahrten werden Echtzeit-Verkehrsdaten zu Staus berücksichtigt und rot angezeigt. Die aktuellen Stau- und Unfallmeldungen erhält Google durch Crowdsourcing. Straßeninformationen und Location fahrender Google-Nutzer werden in Echtzeit mit KI verarbeitet, um Staus und stockende Verkehrsflüsse zu erkennen.

Google Maps wird stetig verbessert und erhält in regelmäßigen Abständen neue Funktionen, um die sichere Nutzung dieses beliebten Kartendienstes zu verbessern.

Häufige Fragen und Antworten Google Fonts abmahnsicher

FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur abmahnsicheren Verwendung von Google Maps

Um Google Maps DSGVO-konform einbinden zu können, müssen Sie vor dem Bereich, in dem Sie die Google Maps Karte laden, eine Abfragemaske als 2-Klick-Lösung einbauen.

Um Google Maps DSGVO-konform einbinden zu können, müssen Sie vor dem Bereich, in dem Sie die Google Maps Karte laden, eine Abfragemaske als 2-Klick-Lösung einbauen. Diese Abfragemaske fragt den Nutzer, ob er damit einverstanden ist, seine IP-Adresse an Google zu geben, um damit die Google Maps Karte zu laden.

Für Webseiten von WordPress gibt es eine große Anzahl von Cookie-Consent-Bannern zur weitgehend DSGVO-konformen Einbindung von Online-Google-Diensten.

Ersetzen Sie die Google Karte durch die DSGVO-konforme 2-Klick-Lösung. Cookie-Consent-Plugins werden dabei praktisch überflüssig.

Google Maps ist eine Ressource von Drittanbietern, was bedeutet, dass es nicht möglich ist, die von ihnen generierte Ausgabe zu kontrollieren, wenn sie zu Ihrer Website hinzugefügt werden. Google Maps werden mit der Roboto-Schriftart gestaltet, sodass Ihre Website als Erweiterung eine Anfrage an die Google Fonts-API (fonts.gstatic.com) zeigt.

Es ist nicht möglich, die Schriftartanforderung zu entfernen, ohne die Karte zu entfernen. Wenn die Google Karte fester Bestandteil Ihrer Website ist, können Sie sie stattdessen durch die DSGVO-konforme 2-Klick-Lösung ersetzen. Damit wird der Einsatz und das Konfigurieren von kostenpflichtigen Cookie-Consent-Plugins praktisch überflüssig.

Bei Nutzung von Google Maps werden IP-Adressen an Google übermittelt. Diese Datenübermittlung ist ohne die Zustimmung des Webseitenbesuchers nicht DSGVO-konform und abmahnbar.

Durch die Implementierung und Nutzung von Google Maps werden IP-Adressen, die als personenbezogene Daten des Nutzers gewertet werden, an Google übermittelt. Ohne die Zustimmung des Webseitenbesuchers ist diese Form der Datenübermittlung nicht DSGVO-konform und somit abmahnbar.

Nutzen Sie den Gratis Google-Maps-Checker und testen Sie Ihre Website auf DSGVO-Rechts- und Abmahnsicherheit!

Abmahnsichere Alternativen zu Google Maps ist z.B. OpenStreetMap oder die DSGVO-konforme Kartenplattform SmartMaps.

Die meisten Websitebetreiber nutzen Googles Online-Dienste. Doch es gibt auch eine Alternative zu Google Maps wie z.B. OpenStreetMap. Eine weitere Alternative zu Google Maps ist die DSGVO-konforme Kartenplattform SmartMaps der YellowMap AG. Hier werden personenbezogene Daten rechtskonform verarbeitet und die strengen Anforderungen der DSGVO erfüllt.

Unser Team unterstützt Sie schnell und günstig bei der abmahnsicheren Integration von Google Maps und anderen Online-Kartendiensten.

Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren und auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen. Die fraglichen Google Dienste umgehend DSGVO-konform einbinden.

Nach dem Urteil des EuGH im Juli 2020 mahnen dubiose Datenschutzorganisationen und Abmahnkanzleien Website-Inhaber ab und verlangen Schadensersatz, wenn diese den Datenschutz beim Einsatz von Google Fonts oder Google Maps nicht der Datenschutzgrundverordnung konform umgesetzt haben. Unsere Schnellempfehlung lautet:

  • Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren, oft sind dabei ominöse Geschäftemacher am Werk.
  • Auf Schreiben nur ausnahmsweise reagieren und auf Zahlungs- und Unterlassungsforderungen nicht eingehen.
  • Die fraglichen Google Dienste umgehend DSGVO-konform einbinden.

Wichtig ist bei der datenschutzkonformen Einbindung von Google Maps, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte sehen möchte, und diese dann erst geladen werden.

Betreiber von gewerblichen Websites dürfen Google Maps einbinden, wenn sie die Programmschnittstelle Google Maps API (Application Programming Interface) nutzten und sich bei Google Maps registrieren, damit die Karten sicher freigeschaltet werden können.

Wichtig ist, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte von Google Maps sehen möchte, und diese dann erst geladen werden.

Der Dienst Google Maps muss in der Datenschutzerklärung ausführlich und genau beschrieben sein und in den Cookie-Hinweisen Ihrer Website aufgeführt sein; je nach Einbindung müssen Sie eine entsprechende Zustimmung Ihrer Websitebesucher einholen.

Mit nur 2 Klicks zur Abmahnsicherheit: Die 2-Klick-Lösung ist genial einfach, hier sehen Nutzer vor dem Laden von Google Maps eine Abfragemaske als 2-Klick-Variante mit dem Hinweis, dass bei der Nutzung von Maps IP-Daten mit Google ausgetauscht und notwendige Cookies gesetzt werden.

Google Maps auf privaten Websites DSGVO-konform einzubinden ist problemlos. Hier gilt die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO: „Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.“

Unternehmen, die über Google Maps personenbezogene Daten erheben und sie an Google zur Verarbeitung weitergeben, müssen einen AV-Vertrag schließen.

Warum Webseitenbetreiber einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google-Maps abschließen müssen

Unternehmen erheben über Google Maps personenbezogene Daten. Das heißt, sie erfassen Userdaten und geben sie an Google zur Verarbeitung weiter. Dafür müssen sie mit Suchmaschinen wie Google, Bing & Co. einen AV-Vertrag schließen. Webseitenbetreiber sollten dabei die folgenden rechtlichen Punkte prüfen:

  • welche Userdaten Google über Maps speichert
  • zu welchem Zweck und wie lange Google die Nutzerdaten speichert
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben

Der EuGH hat eine generelle Einwilligungspflicht für Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Der Europäische Gerichtshof hat eine generelle Einwilligungspflicht für Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind. Webseitenbetreiber müssen daher wirksame Einwilligungslösungen auf ihrer Online-Präsenz bereitstellen.

Die Einbindung von Google Maps auf einer Webseite bedingt in bestimmten Versionen, dass beim Nutzerseitenaufruf Cookies von Google sowie das „NID-Cookie“, das Maps-Nutzereinstellungen und Nutzerinformationen speichert) gesetzt werden.

Dies qualifiziert die von Google Maps gesetzten Cookies zu Analysecookies, die grundsätzlich einer Einwilligungspflicht unterliegen und erst bei vorliegender Nutzereinwilligung gesetzt werden dürfen.