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Vor Abmahnung schützen:  Website jetzt auf sichere Einbindung von YouTube Videos, Vimeo & Co. testen

YouTube Videos sind nicht mehr datenschutzkonform. Google 360 unterstützt Sie bei der abmahnsicheren Einbindung von YouTube Videos: Nutzen Sie den Gratis YouTube-Checker und testen Sie Ihre Website auf die DSGVO konforme Verwendung von YouTube Videos!

Live Testergebnis: 68% der hier getesteten Webpages sind abmahngefährdet!

Geben Sie jetzt die Video-Seite Ihres Domains zum Gratis-Abmahncheck auf YouTube Videos ein:

Einwilligung zum Gratis YouTube DSGVO-Abmahn-Test

Mit dem YouTube DSGVO-Abmahn-Test prüfen Sie schnell und einfach, ob auf Ihrer Website IP-Daten mit YouTube ausgetauscht und Cookies gesetzt werden. Es wird die Seite geprüft, die eingegeben wird. Wir können  für das Prüfergebnis keine Garantie oder Haftung übernehmen.

Mit dem Starten des Tests stimme ich zu, dass meine Daten zum Zweck der Durchführung des Tests intern gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese werden niemals an Dritte weitergegeben.

Von jetzt an keine leichte Beute mehr sein: Profitorientierte Abmahnkanzleien und ominöse Interessengemeinschaften gehen bei Ihnen zukünftig leer aus!

So bauen sie YouTube-Videos abmahnsicher in Ihre Website ein:

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre IP-Daten an YouTube übermittelt werden, laut unserer Datenschutzerklärung

Den Look des Overlays passen wir an bestehende Website Farben an.

Erst nach dem Anklicken eines Bestätigungsbuttons wird der Inhalt für den Besucher geladen und damit auch die IP-Adresse übertragen. Damit wird der Datentransfer zu Google grundsätzlich verhindert, wenn der Nutzer dem nicht einwilligt. Der Grund zur Einwilligungsforderung ist die nicht essenzielle Funktion von Google Maps (Karten).

Diese DSGVO-konforme Lösung installieren wir auf Ihrer Website innerhalb 24 Stunden. Den verwendeten Code können Sie zukünftig überall dort verwenden, wo Sie eine Google Map datenschutzkonform einsetzen möchten. Bei Bedarf können Sie die Adresse der Karte jederzeit anpassen.

Die DSGVO verbietet, dass persönliche Daten von Webseitenbesuchern direkt an Google weitergegeben werden, wenn sie z.B. die Kontaktseite mit eingebundener Google Map aufrufen.

WordPress Plugins: Eine zuerst schnelle und zeitsparende Lösung zur DSGVO-konformen Einbindung von Google Maps und anderen Google-Online-Diensten verspricht die Verwendung von WordPress Plugins (Borlabs Cookie & Co.) zu sein.

Damit Webseitenbetreiber auf Ihrer Website Ihren Standort auf der Google Map abmahnsicher zeigen können, haben wir dafür eine datenschutzkonforme Zwei-Klick-Lösung entwickelt. Damit wird der Einsatz und das Konfigurieren von kostenpflichtigen Plugins praktisch überflüssig.

Die DSGVO-konforme Einbindung erfordert daher eine 2-Klick-Lösung: Nutzer sehen vor dem Laden von Google Maps den Hinweis, dass bei der Nutzung von Maps IP-Daten mit Google ausgetauscht und notwendige Cookies gesetzt werden.

Besucher sehen zuerst nur ein Bild der Karte. Erst nach klicken auf „Karte anzeigen” wird die Google Map geladen und ein Datenaustausch beginnt mit Google Servern. Dafür muss der Nutzer eindeutig sein Einverständnis erklären, bevor die Google Map Karte sichtbar wird.

YouTube & VIMEO-Videos werden immer beliebter. Seit diesem Jahr sollten Entwickler dank der DSGVO einige Anpassungen an Ihrer Webseite vorgenommen haben, um nicht in die Abmahn-Falle zu gelangen.

Die DSGVO verbietet, dass persönliche Daten von Webseitenbesuchern direkt an Server in unsichere Drittländer, wie z.B. die USA, weitergegeben werden, wenn sie Ihre Seite mit iFrame eingebundenen YouTube Video aufrufen. Ein Datenaustausch findet schon bevor dem eigentlichen Starten des Videos statt.

Die DSGVO-konforme Einbindung erfordert daher eine 2-Klick-Lösung: Nutzer sehen vor dem Laden des YouTube Videos den Hinweis, dass bei der Nutzung von Maps IP-Daten mit YouTube ausgetauscht und notwendige Cookies gesetzt werden.

WordPress Plugins: Eine zuerst schnelle und zeitsparende Lösung zur DSGVO-konformen Einbindung von YouTube Videos und anderen Google-Online-Diensten verspricht die Verwendung von WordPress Plugins (Borlabs Cookie & Co.) zu sein.

Damit Webseitenbetreiber auf ihrer Website YouTube Videos abmahnsicher zeigen können, nutzen wir dafür die datenschutzkonforme Zwei-Klick-Lösung.

Damit wird der Einsatz, das Konfigurieren und Pflegen von (teils kostenpflichtigen) Drittanbieter-Plugins absolut überflüssig.

Diese DSGVO-konforme Lösung installieren wir auf Ihrer Website innerhalb 24 Stunden. Den verwendeten Code können Sie zukünftig überall dort verwenden, wo Sie ein YouTube Video datenschutzkonform einsetzen möchten. Bei Bedarf können Sie das Video jederzeit anpassen.

So bauen sie YouTube-Videos abmahnsicher in Ihre Website ein:

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre IP-Daten an YouTube übermittelt werden, laut unserer Datenschutzerklärung

Den Look des Overlays passen wir an bestehende Website Farben an.

Erst nach dem Anklicken eines Bestätigungsbuttons wird der Inhalt für den Besucher geladen und damit auch die IP-Adresse übertragen. Damit wird der Datentransfer zu YouTube grundsätzlich verhindert, wenn der Nutzer dem nicht einwilligt. Der Grund zur Einwilligungsforderung ist die nicht essenzielle Funktion von YouTube Videos.

Besucher sehen zuerst nur ein stilles Bild des Videos. Erst nach klicken auf „Video anzeigen” wird das YouTube Video geladen und ein Datenaustausch beginnt mit YouTube Servern. Dafür muss der Nutzer eindeutig sein Einverständnis erklären, bevor das YouTube Video geladen wird.

JETZT BESTELLEN: Datenschutzkonforme Einbindung von YouTube Videos

Wir benötigen von Ihnen:

Zur datenschutzkonformen Einfügung von YouTube Videos in Ihre Website benötigen wir die Zugangsdaten zum CP (Control Panel) der Server-Administration Ihres Webhosters. Falls Sie diese über die Jahre verlegt haben sollten, unterstützen wir Sie gerne beim wiederfinden oder zurücksetzen.

Ihre Website DSGVO-konform abmahnsicher!

Die DSGVO besteht natürlich nicht nur aus YouTube Videos. Auch Nutzer von Google Fonts, Maps, reCaptcha und Google Analytics können angemahnt werden. Technisch bedingt werden auch bei diesen Online-Diensten IP-Adressen in Drittländer übermittelt.

Das eigentliche Ziel ist, Ihre gesamte Website 100% rechtssicher und DSGVO-konform zu machen. Wir kennen die Abmahnfallen und helfen Ihnen, Abmahnungen auch zukünftig zu vermeiden, nur weil ein Element Ihrer Website nicht der DSGVO entspricht.

Falls wir auf Ihrer Website noch weitere Elemente finden sollten, die nicht mit aktuellen DSGVO-Bestimmungen übereinstimmen und damit abmahngefährdet sind, informieren wir Sie im Zuge dieser Prüfung und Absicherung über noch bestehende Risiken.

Bevor das Abmahnkanzleien oder ominöse Interessengemeinschaften kostenpflichtig für Sie tun!

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