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Bei Nutzung von Google Maps werden IP-Adressen an Google übermittelt. Diese Datenübermittlung ist ohne die Zustimmung des Webseitenbesuchers nicht DSGVO-konform und abmahnbar.

Durch die Implementierung und Nutzung von Google Maps werden IP-Adressen, die als personenbezogene Daten des Nutzers gewertet werden, an Google übermittelt. Ohne die Zustimmung des Webseitenbesuchers ist diese Form der Datenübermittlung nicht DSGVO-konform und somit abmahnbar.

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